Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2022 - L 33 R 837/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6, § 43 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 6, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen - eingebrachtes Leiden - Eintritt des Versicherungsfalls vor Erfüllung der allgemeinen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen - eingebrachtes Leiden - Eintritt des Versicherungsfalls vor Erfüllung der allgemeinen ...
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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen - eingebrachtes Leiden - Eintritt des Versicherungsfalls vor Erfüllung der allgemeinen ...
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 31.10.2018 - S 23 R 2289/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2022 - L 33 R 837/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 23/21 R
Vormerkung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragszeiten - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2022 - L 33 R 837/18
Ohne eine tatsächliche Beitragsentrichtung kommt die Anerkennung von Beitragszeiten - abgesehen von den Fällen einer vermuteten oder fingierten Beitragszahlung - nicht in Betracht (vgl BSG vom 21.10.2021 - B 5 R 23/21 R = SozR 4-2600 § 149 Nr. 7 RdNr 17 mwN).Dies bedeutet, dass ohne eine tatsächliche Beitragsentrichtung eine Anerkennung von Beitragszeiten - abgesehen von den hier nicht einschlägigen Fällen einer vermuteten oder fingierten Beitragszahlung - nicht in Betracht kommt (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 2021 - B 5 R 23/21 R -, juris Rn. 17 m. w. N.).
- BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2022 - L 33 R 837/18
Ob der Kläger gegen die Einzugsstelle - als Inhaberin einer möglicherweise bestehenden Beitragsforderung - einen Anspruch darauf hat, dass diese von dem ggf. nach § 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI zahlungspflichtigen Einrichtungsträger Beiträge für den oben genannten Zeitraum einzieht (vgl. zu den Voraussetzungen eines solchen Anspruchs gegen die Einzugsstelle BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 12 RK 76/94 -, SozR 3-2400 § 25 Nr. 6, juris Rn. 28), bedarf hier keiner Klärung, weil dies nicht Streitgegenstand im vorliegenden Verfahren ist.